Mit diesem Thema möchten sich viele gar nicht beschäftigen. Diese Verdrängung hat (ausnahmsweise!!) eine positive Seite. Denn daraus spricht eine positive, auf das Leben gerichtete Energie. Nutzen sie diese Energie für positive Antworten zu den anstehenden Fragen. Dabei sollten sie immer zwei Dinge beachten: 1. Keine einsamen Entscheidungen. Was sie hier entscheiden betrifft immer auch andere. Sprechen sie mit diesen Menschen bevor sie etwas entscheiden. 2. Alles ist im Wandel. Was sie heute so entscheiden, sehen sie vieleicht morgen in einem ganz anderen Licht. Das ist normal. Dann ändern Sie es eben. Nur gut, wenn man etwas hat, was man ändern kann. Vollmachten Wenn man sie braucht, sind alle Beteiligten von der Bedeutung einer Vollmacht überzeugt. Oft ist es dann aber zu spät. Eine Vollmacht muss zu einem Zeitpunkt erstellt werden, an dem man sich gar nicht vorstellen kann, dass man sie jemals braucht - genau genommen mit der Volljährigkeit, also mit 18 Jahren. Das Justizministerium hat eine, vermutlich rechtssichere, Broschüre zum Betreungsrecht erstellt. Auf der gleichen Seite findet man ergänzende Formulare zum download, beispielsweise eine Vorsorgevollmacht. Die Bundesnotarkammer hat das Portal Zentrales Vorsorgeregister aufgelegt. Das Vorsorgeregister soll dafür sorgen, das Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Bedarfsfall auch gefunden werden und zum tragen kommen. Die entsprechenden Schriftstücke müssen vorher mit ihrem lokalen Notar erstellt werden. Für Unternehmen und Selbstständige ist die Regelung von Vollmachten eventuell existentiell. Für Chefs, besonders für die unersetzlichen, ist die Vorstellung Entscheidungsgewalt zu delegieren nicht einfach. Eine gute Einführung in den Bereich der Vollmachten in Unternehmen bietet die Seite business-wissen.de. Die IHK-Stuttgart hat ebenfalls eine Übersicht zu Vollmachtsregelungen im Geschäftsverkehr aufgestellt. Ergänzt wird das Angebot durch Formulierungshilfen. Betreuungsverfügung Der Hinweis zu den Vollmachten gilt auch für die Betreuungsverfügung. Adressat der Betreuungsverfügung ist das zuständige Betreuungsgericht. Dieses muss im Bedarfsfall einen geeigneten Betreuer bestimmen. Wenn eine Betreuungsverfügung vorliegt, wird diese bei der Wahl des Betreuers berücksichtigt - mehr nicht. Das Gericht kann den gewünschten Betreuer für ungeeignet halten und einen anderen Betreuer einsetzen. In jedem Fall unterliegt der Betreuer der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Über die Unterschiede zwischen Vorsorgevollmacht und Betreungsverfügung informiert RA Lutz Arnold. Das Bundesjustitzministerium hat eine Broschüre zum Betreuungsrecht erstellt. Die Broschüre können Sie kostenlos bestellen oder als .pdf downloaden. Am besten Sie stellen keine Betreuungsverfügung aus, ohne vorher diese Informationen zu lesen. Patientenverfügung Während sowohl die Vorsorgevollmacht als auch die Betreuungsverfügung einer anderen Person Entscheidungsrechte für die Zukunft überträgt, ist die Patientenverfügung unmittelbarer, gegenwärtiger Willensausdruck der betroffenen Person für die Zukunft. Es ist schwierig abzuwägen wo der größere Vorteil liegt. Es kann sein, dass in einer zukünftigen Situation die Entscheidungskompetenz einer anderen Person im Hinblick auf die Interessen der betroffenen Person höher ist als die eigene, vorausschauende und mutmaßliche Regelung im Rahmen einer Patientenverfügung. Das Bundesministerium für Justiz stellt eine Broschüre Patientenverfügung bereit. Ganz konkret kann man sich mit Hilfe von Textbausteinen für eine Patientenverfügung dem Thema annähern. Damit die Patientenverfügung im Ernstfall so funktioniert wie sie gedacht ist, muss sie den Willen des Patienten eindeutig erkennbar machen. Die Verbraucherzentrale hat zu diesem Komplex Informationen erstellt. Das Testament und Bankangelegenheiten Wenn man gar nichts regelt, regelt der Staat das Erbe nach den geltenden Gesetzen, ungeachtet der Interessen des Verstorbenen. Einerseits sind die Regeln für das Erbe im Gesetz geregelt, anderseits können die Interessen des Erblassers sehr individuell sein. Das Justizministerium bietet die Broschüre Erben und Vererben an. Dort werden viele Fragen angesprochen, die bei der Orientierung helfen. Ohne Moos nix los. Das gilt vor allem für soziale Projekte. Die Deutsche Fundraising Company ist in diesem Gebiet tätig und hilft mit der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“ das Erbe ganz oder in Teilen entsprechenden Organisationen zukommen zu lassen. Natürlich gibt es auch in ihrem persönlichen Umfeld Organisationen, Vereine und Privatpersonen denen mit Ihrem Erbe geholfen ist. Diese Entscheidungen werden so oder so zu Lebzeiten von jedem Erblasser getroffen. Und wenn alles geregelt ist, wie wird dann gewährleistet, dass das Testament auch den Erben bekannt wird und in Kraft tritt? Die Stiftung Warentest hat Information zum hinterlegen des Testaments zusammengestellt. Neben dem Zentralen Vorsorgeregister hat die Bundesnotarkammer auch das Zentrale Testamentsregister aufgelegt. Letzteres wird im Sterbefall automatisch aktiv und informiert dann das Nachlassgericht über den Ort des amtlich hinterlegten Testaments. Erfasst werden also nur Testamente die vom Notar gemeldet wurden oder selbstständig beim Amtsgericht hinterlegt wurden. Wer glaubt an alles gedacht zu haben, hat vielleicht doch etwas vergessen. Wie sieht es denn mit dem Nachlass im Internet und den sozialen Medien aus? Die Verbraucherzentrale hat dazu das Angebot Digitaler Nachlass: Letzter Wille zu gespeicherten Daten entwickelt. Sehr ausführlich und detailreich informiert auch digital.danach um dieses komplizierte Thema. Es macht bestimmt Sinn für sich selbst und die Angehörigen eine Liste der erteilten Daueraufträge und vertraglichen Verbindlichkeiten zu erstellen. Zu Lebzeiten eingegangenen Verbindlichkeiten gelten eventuell über den Tod hinaus. Die Seite Erbrecht-heute hat Informationen über das Bankkonto im Erbfall zusammengestellt. Alles klar? Und was passiert mit den vierbeinigen Freunden? Teil des Bundesverband Tierschutz ist der Freundeskreis betagter Tierhalter. Für einen Unkostenbeitrag von 500,- € bekommt man die Versicherung, dass das Tier nach dem Tod fachkundig betreut wird. Das Angebot gilt auch für ältere Menschen, die es nicht mehr schaffen das Tier artgerecht zu betreuen. Sterben und Tod Es geht nicht darum, dem Leben mehr Tage zu geben, sondern den Tagen mehr Leben.“ Diesem Grundgedanken folgend, gründete Cicely Saunders 1967 mit dem St. Christopher‘s Hospiz das erste Hospiz nach heutigem Verständnis. Seit 1992 ist die Hospiz- und Palliativbewegung im Deutschen Hospiz- und PalliativVerband e.V. organisiert. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat mit dem Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung eine Orientierungshilfe erstellt, in der man gezielt nach stationären und ambulanten Angeboten am Wohnort suchen kann. Auch wenn der Sterbeprozess etwas sehr persönliches ist, ist es bestimmt hilfreich die Erfahrung von Experten zu nutzen. In der Sterbesituation ist man schnell mit offenen Fragen konfrontiert. Womit über- oder unterfordere ich mich und / oder den Sterbenden? Mit einem auf vier Unterrichtsstunden komprimierten Kurs versucht das Angebot Letzte Hilfe den Angehörigen zu helfen. Hoffentlich können Sie rechtzeitig an einem Kurs teilnehmen. Einen guten Einblick in den Sterbeprozess gibt die Sendung Quarks des WDR. Verfügbar bis 28.05.2024. Die Bertelsmann-Stiftung hat 2015 die Palliativversorgung untersucht. Dabei wird noch einmal deutlich, dass zwar die meisten Menschen in den eigen vier Wänden sterben möchte, jedoch in der Wirklichkeit 46% im Krankenhaus sterben. Dies liegt auch an der noch unzureichenden ambulanten, palliativen Behandlung am Ende des Lebens. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben DGHS setzt sich dafür ein, den Menschen ein unerträgliches und sinnloses Leiden zu ersparen und ihnen auch beim Sterben ihre Menschenwürde zu erhalten. Auf Grund der aktuellen Gesetzeslage kann sie im konkreten Einzelfall nicht helfen. Sie setzt sich aber im gesetzlichen Rahmen politisch und juristisch für die Interessen sterbender Menschen und ihrer Mitglieder ein. Ivana Seger hat Erfahrungen in der Altenpflege und im Palliativbereich gesammelt. Aber sie kennt sich auch gut mit Hunden aus. Beides kombiniert sie in ihrem Angebot Emmahilft. Offenbar können Hunde sehr einfühlsam sein und Menschen in schwierigen Situationen besonders unterstützen. Die Bestattung Ob der Tod nun plötzlich und unerwartet oder nach einer längeren Krankheit eintritt, in beiden Fällen steht die fachkundige Hilfe von Bestattern zur Verfügung. Im Idealfall hat es eine rechtzeitige Kontaktaufnahme gegeben, die nun einen entspannteren Umgang mit der schwierigen Situation ermöglicht. Im Bundesverband Deutscher Bestatter sind die meisten Bestatter organisiert. Auf der Homepage kann man nicht nur nach einem Bestatter vor Ort suchen, sondern findet auch Informationen zur Bestattungsvorsorge. Interessant sind auch die Informationen zum Thema Bestattungskultur. Viele Menschen denken beim Thema Bestattung nicht mehr automatisch an eine Grabstätte auf dem Friedhof. Eine letzte Ruhestätte in der freien Natur ist für viele zu einer interessanten Alternative geworden. Das Unternehmen FriedWald ist zu einem Synonym für eine naturbezogene Bestattungskultur geworden. Am Ende geht es auch bei einer Bestattung um ein Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Verwaltungsgericht Münster musste entscheiden, welcher Betrag im Rahmen einer Bestattungsvorsorge gegenüber dem Sozialamt als angemessen zurückgehalten werden kann. Im vorliegenden Fall ging es um einen Betrag von 10.500,- €. Die Klägerin bekam Recht, das Sozialamt musste bezahlen. Bestattungen und der Umgang mit dem Tod sind Thema des Museum für Sepulkralkultur in Kassel.
Vorsorge Vollmachten Betreuungsverfügung Patientenverfügung Testament + Bank Sterben und Tod Bestattung Bitte alle Vorsorgeverfügungen einmal im Jahr ansehen, überarbeiten, aktualisieren und mit dem Vollmachtnehmer absprechen.